Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.
Es verpflichtet Händler und Hersteller im Sinne ihrer Produktverantwortung zur Kostenbeteiligung an der Entsorgung und dem Recycling der durch sie in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen.
Das VerpackG löst die Verpackungsverordnung ab und führt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollinstanz ein.
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